AGB
l. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote der LIGO GmbH (nachfolgend "Unternehmen") erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Willenserklärungen des Unternehmens sind auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Unternehmen nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen hat schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist somit ausgeschlossen, auch wenn das Unternehmen diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und / oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können nach Belieben ausgedruckt oder in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
2. Angebote, Vertragsabschluss
Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Unternehmen unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtlich Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit die Nichtbelieferung nicht vom Unternehmen zu vertreten ist. Da es sich beim Holz um ein Naturprodukt handelt, stellen alle Angebote nach Muster nur die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware dar. Ohne abweichende Regelung gelten Farbe und Struktur nicht als vereinbarte Beschaffenheit. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes dar. Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Sämtliche Angebote und Verträge dürfen nicht an Dritten zugänglich gemacht werden und sind dem Unternehmen auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
3. Lieferung
Das Unternehmen ist berechtigt l0% der Vertragsmenge mehr, oder weniger zu liefern. Für äußerlich nicht erkennbare Mängel, auch bei oder nach der Verarbeitung bzw. Trocknung sich ergebende Fehler, haftet das Unternehmen nicht. Die Lieferungsart, den Lieferungsweg und das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen kann das Unternehmen, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, nach eigenem Ermessen bestimmen. Die voraussichtlichen Lieferzeiten sind verfügbarkeits- und produktabhängig, unverbindlich und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Liefertermins dar. Somit ist das Unternehmen für Lieferungen, die erst aus dem Ausland bezogen werden, für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen nicht haftbar. Verbindliche Lieferfristen werden auf Wunsch und erst nach Absprache mit dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Derjenige, welche die Sendung annimmt, hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies anschließend dem Unternehmen mitzuteilen, um spätere Ansprüche geltend machen zu können.
4. Preise
Alle abgegebenen Preise sind EURO-Preise ohne Mehrwertsteuer. Diese Preise können jederzeit veränderten Verhältnissen angepasst werden. Soweit Festpreise vereinbart wurden, gelten diese bis zur nächsten Preiserhöhung. Beanstandungen hinsichtlich der Art und Höhe der Rechnungen sind dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung des Unternehmens von Seite des Käufers in vollem Umfang als genehmigt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen des Unternehmens sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig.
Falls nicht anders vereinbart, gilt die Zahlungsbedingung laut der jeweiligen Rechnung. Sofern der Warenwert gesondert ausgewiesen ist, erfolgt der Skontoabzug nur vom Warenwert und nicht von der Fracht.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem 31. Tag nach Ausstellung der fälligen Rechnung bankübliche Verzugszinsen. Erfolgt nach einer Woche nach der 3. Mahnung keine Zahlung der fälligen Rechnung, wird die Forderung durch einen Rechtsbeistand eingezogen, die Kosten dieses Verfahrens trägt der Kunde. In diesem Falle sind wir berechtigt, die weitere Lieferung zu stoppen und alle offenstehenden Rechnungen sofort fällig zu stellen und einzufordern.
Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung – für die Formrichtigkeit, termingerechtes Präsentieren und Beibringen zum Protest bürgt der Kunde. Diskonto, Bankspesen und weitere Unkosten in Zusammenhang mit Schecks und Wechsel trägt der Schuldner.
6. Mängelansprüche und Gewährleistung
Die in Empfang genommene Ware ist sowohl auf offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden, Fehlmengen, Falschlieferungen, zu prüfen und sofort, jedoch spätestens binnen einer Woche, jedoch unbedingt vor Verarbeitung, schriftlich beim Unternehmen anzuzeigen. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Reklamation wird anerkannt nur unter ausführlichen Angaben des Reklamationsgrundes nach:
a) Anzahl der geprüften Paletten unter Angabe der geprüften Paletten Nr. und geprüfte Menge pro Palette
b) Holzfehler Beschreibung
c) Dimensionsfehler unter Angabe v. HF
Eine Reklamation wird nicht anerkannt, wenn die Ware oder Teil der Ware vom Lagerort entfernt wird, bevor das Unternehmen die Ware besichtigt, oder ein schriftliches Einverständnis zu der Reklamation gibt. Bis zu 5% Ausschuß ist zu tolerieren, somit rechnet sich die Ausschußmenge nach einem 5 - prozentigen Abzug. Eine Reklamation befreit den Käufer nicht von der rechtzeitigen Zahlung des nicht reklamierten Teils der Ware. Der Käufer muss die reklamierte Ware mit Sorgfalt behandeln und eine kostenfreie, sachgemäße Lagerung zu gewährleisten. Bei Rücknahme der reklamierten Ware, verpflichtet sich der Käufer die Ware kostenfrei zu beladen.
Sollten beim Transport Paletten auseinander fallen, ist der Käufer verpflichtet:
a) zu prüfen ob der LKW nicht weniger als 8 Gurte hat
b) im CMR die Anzahl der zerfallenen Paletten vermerken
c) CMR - Kopie sofort an das Unternehmen zu faxen
da es sich bei Holz um ein Naturprodukt handelt, sind leichte Farbabweichungen zu tolerieren und stellen keine Mängel dar. Die Gewährleistungsfrist beträgt laut BGB 24 Monate für Verbraucher. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer wird auf 12 Monate verkürzt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von dem Unternehmen gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Unternehmens aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum des Unternehmens. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der dem Unternehmen zustehenden Saldoforderung. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte des Unternehmens ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Eigentumsvorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum des Unternehmens gefährdende Verfügungen zu treffen. Werden Eigentumsvorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt das Unternehmen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Eigentumsvorbehaltsprodukte zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sorgfältig zu behandeln. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung gegenüber dem Unternehmen in Verzug und tritt das Unternehmen vom Vertrag zurück, so kann das Unternehmen unbeschadet sonstiger Rechte die Eigentumsvorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde dem Unternehmen oder dem Beauftragten des Unternehmens sofort Zugang zu den Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Bei Zahlungsverzögerung ist das Unternehmen berechtigt auch Ware im Eigentum des Kunden, die nicht von dem Unternehmen geliefert wurde, in dem Umfang zu entnehmen, in dem noch Rechnungen offenstehen. Von diesem Recht kann das Unternehmen in dem Moment Gebrauch machen, in dem der Kunde eröffnet, dass ihm keine Geldmittel zur Verfügung stehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, an der sich das Unternehmen das Eigentum vorbehalten hat, gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern und sie in einer Weise zu lagern, daß der Eigentumsvorbehalt wirksam bleiben kann, für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalles tritt der Käufer seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit im Vorwege an das Unternehmen ab. Wird die Ware gepfändet oder anderweitig beeinträchtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen – versäumt dies der Kunde, haftet er für den uns entstandenen Schaden
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragsparteien für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird Dortmund vereinbart. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 TMG:
LIGO GmbH
An der Goymark 17
44263 Dortmund
Tel.: 0049- (0)231 / 177 87 – 0
Fax: 0049- (0)231 / 177 87 – 30
Email: info@ligogmbh.de
Homepage: www.aleko-parkett.de
Registergericht: Amtsgericht Dortmund
Registernummer: 12 222
Geschäftsführer: Ewgeni Gorodetski
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 180 373 446
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Ewgeni Gorodetski
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