Willkommen auf der Internetseite von ALEKO Parkett, einer geschützten Marke der Firma LIGO GmbH. Unser Parkett wird deutschlandweit an den Großhandel, Parkettleger und Privatperson vertrieben. Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug aus unserem Lieferprogramm. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

HISTORIE
Die Fa. LIGO GmbH setzt und entwickelt weiter die Arbeit der Schwesterfirma ALEXIS Holhandel GmbH fort, die im Jahre 1992 gegründet wurde. Von Anfang an war die Firma als eine Handelsbrücke zwischen neuentstandenen GUS-Länder und Westeuropa gedacht.

Gesegnet durch die günstige Marktlage der 90-er Jahre, aber in der ersten Linie dank der guten GUS-Kenntnisse, immer besser werdender Qualität, einem enormen Rohstoffpotenzial im Osten und schnell steigenden Lieferungen ist LIGO rasch bekannt geworden und hat eine wichtige Stellung in der Branche besetzt.

Im Laufe der Entwicklung wurden von LIGO GmbH viele GUS-Sägewerke mit modernen Maschinen, Anlagen und Know-how ausgerüstet und Fachkräfte ausgebildet.

Die Summe von genannten Faktoren machte die Fa. LIGO GmbH zu einem strategischen Lieferant, zu den bedeutenden europäischen Fertigungs- und Handelshäuser.

Die Spannweite der Ware vergrößerte sich dadurch von Friesen für die Parkett und Möbelproduktionen auf Rundholz, besäumte und unbesäumte Bretter, Palettenzuschnitte, Massivparkett (Lamparkett, Industrieparkett, Mosaikparkett) und Sperrholz.

West- und Osteuropäische Vertretungen der Firma reagieren schnell auf die Kundenwünsche und übermitteln sie an die Zentrale in Dortmund. Vor Ort wird die Ware auf Qualität überprüft und nach ganz Europa geliefert.


Zuverlässige Abwicklung von Transporten wird durch die vielen seit Jahren gewonnenen Speditionen ausgeführt.

Falls wir Ihr Interesse für unser Unternehmen und Produkte geweckt haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Gern beantworten wir Ihre Fragen.
MOSAIKPARKETT
Mosaikparkett ist eines der ältersten Parkettarten. Einen Mosaikboden kann man in vielen alten Schlössern und Burgen bewundern. Das Verlegemuster wird auch als Verband bezeichnet. Der am häufigsten verwendete Verband ist Würfel, gefolgt vom Parallelverband und dem englischen Verband. Durch die sehr geringe Stärke lässt es sich optimal als Ersatz für andere Fußböden verwenden. Mosaikparkett können wir Ihnen in den drei gängigsten Verbänden anbieten.

Wir unterscheiden zwischen drei folgenden Sortierungen:
» Natur - eine ruhige Struktur, fast ohne Farbunterschiede,
   kleine vereinzelte Äste bis 3 mm sind erlaubt
» Objekt - ruhige Sortierung mit geringen Farbunterschieden,
   kleine Äste bis 3 mm und vereinzelt Splint ist erlaubt
» Rustikal - Sortierung mit zueinander passenden
   Farbunterschieden, Äste bis 8 mm erlaubt
INDUSTRIEPARKETT
Das Industrieparkett oder Hochkantlamellenparkett genannt, setzt man an Plätzen mit hoher Beanspruchung wie Schulen, Kindergärten, Gaststätten oder öffentlichen Gebäuden ein. Durch eine Stärke von bis zu 35 mm gehört Industrieparkett zu einer wiederstandsfähigen Parkettart. Am Häufigsten verwendet man Industrieparkett mit einer Stärke von 23mm, einer Breite von 8/10 mm und einer Länge von 160 mm, das aus der Produktion von Mosaikparkett gewonnen wird.

Die zweitverbreitete Abmessung ist 10 mm stark, 8/10 mm breit und 160 mm lang. Diese Abmessung gewinnt man durch die Teilung der 23 mm starken Lamelle. Diese Abmessung ist als Designparkett bekannt geworden. Man verwendet sie an Stellen, mit weniger starken Beanspruchung, wie z.B in Privathäusern. Durch die geringe Stärke, ist ein späterer Einbau ohne Abschleifung vom Estrich möglich.

Auf Wunsch können wir Ihnen folgende weitere Abmessungen anbieten:
16 x 8 x 160 mm
14 x 8 x 160 mm
10 x 10 x 160/250/300 mm

Breitlamelle:
18 x 23 x 160 mm
23 x 18 x 160 mm
16 x 16 x 160 mm
Andere Abmessungen können wir Ihnen gerne auf Anfrage anbieten
LAMPARKETT
Lamparkett eignet sich mit seinen 10 mm Stärke am besten für Altbausarnierung. Durch die Abmessungen 50x250mm und 60 x 300mm sind alle Verlegemuster möglich. Das Parkett ist in folgenden Sortierungen erhältlich:

NE - 4 Seiten fehlerfrei

NG - Die Oberseite ist fehlerfrei, auf der Rückseite sind Äste und gesunder Splint erlaubt

EA - Splint ist erlaubt. Auf der Rückseite sind kleine gesunde Äste erlaubt

RG - Rustikale Sortierung, gesunde Äste bis 10 mm erlaubt
FEELING-2-Schicht Fertigparkett
ALEKO Feeling ist ein verlegefertiger Parkettboden bestehend aus 2 Schichten. Die jeweiligen Stäbe sind lackiert oder geölt. Die Oberschicht (Nutzschicht) ist 4 mm stark. In den meisten Fällen ist es Eiche, gefolgt von der Buche, Kirsche, Nussbaum und Ahorn.

Die untere Schicht (Träger) besteht aus 6,5 mm Birkensperrholz.
Somit entsteht eine Gesamtstärke von 10,5 mm
Die einzelnen Stäbe sind 70 mm breit und 490 mm lang.

ALEKO Feeling gibt es auch mit einer Nutzschicht von 5,5 mm.
Die Gesamtabmessung ist dann 11,5 x 70 x 490 mm
NEWSENSE-2-Schicht Fertigparkett
ALEKO NewSense ist ein verlegefertiger Parkettboden bestehend aus 2 Schichten. Die jeweiligen Stäbe sind lackiert oder geölt.
Mit der Abmessung 10,5 x 90 x 900 mm
ist ALEKO NewSense eine Mischung aus dem kleinen Stab und der Landhausdiele. Besonders geeignet ist ALEKO NewSense für kleine Räume, in denen man trotzdem den Effekt einer Landhausdiele erzielen möchte.

ALEKO NewSense ist mit einer Nutzschicht von 4 mm und 5,5 mm erhältlich
Untergrund
Um viele Jahre Freude am Parkett zu haben, ist ein gut vorbereiteter Untergrund notwendig. Vor der Verlegung sollte man auf folgendes achten:
Der Untergrund muss rissfrei, sauber, eben und vor allem trocken sein.
Risse und Unebenheiten lassen sich mit Spachtelmasse, Klammern und Ausgleichsmasse beheben. Bei Restfeuchte empfiehlt es sich eine Grundierung zu verwenden.

Anschließend kommt die Wahl vom Parkettkleber. Man unterscheidet zwischen Elastikklebstoff, PU- Klebstoff, Dispersionsklebstoff und Kunstharzklebstoff.

Im Shop unter der Kategorie Untergrund können Sie die entsprechenden Produkte finden
Oberfläche
Was ist besser Parkettlack oder Parkettöl?

Diese Frage stellt sich fast jeder, der auf der Suche nach Parkett ist. Die Frage lässt sich jedoch nicht beantworten. Beides hat seine Vorteile und Nachteile.

Parkettlack

Parkettlack hat eine gleichmäßige Optik und verleiht dem Parkett mehr Glanz. Das Holz ist durch die Lackschicht geschützt und dadurch für das Wasser unemfindlicher. Somit ist es immer ratsam in Räumen wie Küche oder Bad versiegeltes Parkett zu verlegen. Ein wichtiger Vorteil ist, dass eine versiegelte Oberfläche leichter zu pflegen ist. Das ist einer der Gründe warum in Mietobjekten Parkettlack verwendet wird. Auch Flächen mit hoher Beanspruchung sollte man besser lackieren.

Parkettöl / Öl-Wachs

Parkettöl verleiht dem Boden eine natürliche Optik. Durch die Ölschicht kommt die Holzstruktur besser zum vorschein. Ein großer Vorteil ist, dass Kratzer oder andere Beschädigungen Flächenweise ausgebessert werden können. Somit muss der Boden nicht ganzflächig neu geölt werden, was hohe Kosten verhindert.

Pflegemittel
Um dauerhaft Freude am Parkett zu haben, ist eine regelmäßige Parkettpflege unumgänglich. Dabei ist zu beachten, dass ein versiegelter / lackierter Boden andere Pflegemittel benötigt als ein geölter / gewachster Boden. Somit schon vor der Pflege zum richtigen Mittel greifen.

Was aber für alle Parkettböden gilt - nur nebelfeucht wischen um quellungen zu verhindern

Nur durch die regelmäßige Pflege erzielen Sie eine lange Lebensdauer der Böden.
Zubehör
Um den Boden Fachgerecht zu verlegen, benötigen Sie das entsprechende Zubehör und Werkzeug. Von Korkstreifen bis hin zu Zahnspachtel können Sie ebenfalls bei uns im Shop erwerben.

ADRESSE

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LIGO GmbH
Holz, Parkett und mehr …
An der Goymark 17
44263 Dortmund

Tel: 0231/ 177 87 - 0
Fax: 0231/ 177 87 - 30




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l. Geltung der Geschäftsbedingungen

Die Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote der LIGO GmbH (nachfolgend "Unternehmen") erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Willenserklärungen des Unternehmens sind auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Unternehmen nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen hat schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist somit ausgeschlossen, auch wenn das Unternehmen diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und / oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können nach Belieben ausgedruckt oder in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.


2. Angebote, Vertragsabschluss

Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Unternehmen unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtlich Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit die Nichtbelieferung nicht vom Unternehmen zu vertreten ist. Da es sich beim Holz um ein Naturprodukt handelt, stellen alle Angebote nach Muster nur die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware dar. Ohne abweichende Regelung gelten Farbe und Struktur nicht als vereinbarte Beschaffenheit. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes dar. Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Sämtliche Angebote und Verträge dürfen nicht an Dritten zugänglich gemacht werden und sind dem Unternehmen auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.


3. Lieferung

Das Unternehmen ist berechtigt l0% der Vertragsmenge mehr, oder weniger zu liefern. Für äußerlich nicht erkennbare Mängel, auch bei oder nach der Verarbeitung bzw. Trocknung sich ergebende Fehler, haftet das Unternehmen nicht. Die Lieferungsart, den Lieferungsweg und das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen kann das Unternehmen, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, nach eigenem Ermessen bestimmen. Die voraussichtlichen Lieferzeiten sind verfügbarkeits- und produktabhängig, unverbindlich und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Liefertermins dar. Somit ist das Unternehmen für Lieferungen, die erst aus dem Ausland bezogen werden, für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen nicht haftbar. Verbindliche Lieferfristen werden auf Wunsch und erst nach Absprache mit dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Derjenige, welche die Sendung annimmt, hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies anschließend dem Unternehmen mitzuteilen, um spätere Ansprüche geltend machen zu können.


4. Preise

Alle abgegebenen Preise sind EURO-Preise ohne Mehrwertsteuer. Diese Preise können jederzeit veränderten Verhältnissen angepasst werden. Soweit Festpreise vereinbart wurden, gelten diese bis zur nächsten Preiserhöhung. Beanstandungen hinsichtlich der Art und Höhe der Rechnungen sind dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung des Unternehmens von Seite des Käufers in vollem Umfang als genehmigt.


5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen des Unternehmens sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig.
Falls nicht anders vereinbart, gilt die Zahlungsbedingung laut der jeweiligen Rechnung. Sofern der Warenwert gesondert ausgewiesen ist, erfolgt der Skontoabzug nur vom Warenwert und nicht von der Fracht.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem 31. Tag nach Ausstellung der fälligen Rechnung bankübliche Verzugszinsen. Erfolgt nach einer Woche nach der 3. Mahnung keine Zahlung der fälligen Rechnung, wird die Forderung durch einen Rechtsbeistand eingezogen, die Kosten dieses Verfahrens trägt der Kunde. In diesem Falle sind wir berechtigt, die weitere Lieferung zu stoppen und alle offenstehenden Rechnungen sofort fällig zu stellen und einzufordern.
Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung – für die Formrichtigkeit, termingerechtes Präsentieren und Beibringen zum Protest bürgt der Kunde. Diskonto, Bankspesen und weitere Unkosten in Zusammenhang mit Schecks und Wechsel trägt der Schuldner.


6. Mängelansprüche und Gewährleistung

Die in Empfang genommene Ware ist sowohl auf offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden, Fehlmengen, Falschlieferungen, zu prüfen und sofort, jedoch spätestens binnen einer Woche, jedoch unbedingt vor Verarbeitung, schriftlich beim Unternehmen anzuzeigen. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Reklamation wird anerkannt nur unter ausführlichen Angaben des Reklamationsgrundes nach:
a) Anzahl der geprüften Paletten unter Angabe der geprüften Paletten Nr. und geprüfte Menge pro Palette
b) Holzfehler Beschreibung
c) Dimensionsfehler unter Angabe v. HF
Eine Reklamation wird nicht anerkannt, wenn die Ware oder Teil der Ware vom Lagerort entfernt wird, bevor das Unternehmen die Ware besichtigt, oder ein schriftliches Einverständnis zu der Reklamation gibt. Bis zu 5% Ausschuß ist zu tolerieren, somit rechnet sich die Ausschußmenge nach einem 5 - prozentigen Abzug. Eine Reklamation befreit den Käufer nicht von der rechtzeitigen Zahlung des nicht reklamierten Teils der Ware. Der Käufer muss die reklamierte Ware mit Sorgfalt behandeln und eine kostenfreie, sachgemäße Lagerung zu gewährleisten. Bei Rücknahme der reklamierten Ware, verpflichtet sich der Käufer die Ware kostenfrei zu beladen.
Sollten beim Transport Paletten auseinander fallen, ist der Käufer verpflichtet:
a) zu prüfen ob der LKW nicht weniger als 8 Gurte hat
b) im CMR die Anzahl der zerfallenen Paletten vermerken
c) CMR - Kopie sofort an das Unternehmen zu faxen
da es sich bei Holz um ein Naturprodukt handelt, sind leichte Farbabweichungen zu tolerieren und stellen keine Mängel dar. Die Gewährleistungsfrist beträgt laut BGB 24 Monate für Verbraucher. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer wird auf 12 Monate verkürzt.


7. Eigentumsvorbehalt

Die von dem Unternehmen gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Unternehmens aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum des Unternehmens. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der dem Unternehmen zustehenden Saldoforderung. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte des Unternehmens ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Eigentumsvorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum des Unternehmens gefährdende Verfügungen zu treffen. Werden Eigentumsvorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt das Unternehmen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Eigentumsvorbehaltsprodukte zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sorgfältig zu behandeln. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung gegenüber dem Unternehmen in Verzug und tritt das Unternehmen vom Vertrag zurück, so kann das Unternehmen unbeschadet sonstiger Rechte die Eigentumsvorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde dem Unternehmen oder dem Beauftragten des Unternehmens sofort Zugang zu den Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Bei Zahlungsverzögerung ist das Unternehmen berechtigt auch Ware im Eigentum des Kunden, die nicht von dem Unternehmen geliefert wurde, in dem Umfang zu entnehmen, in dem noch Rechnungen offenstehen. Von diesem Recht kann das Unternehmen in dem Moment Gebrauch machen, in dem der Kunde eröffnet, dass ihm keine Geldmittel zur Verfügung stehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, an der sich das Unternehmen das Eigentum vorbehalten hat, gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern und sie in einer Weise zu lagern, daß der Eigentumsvorbehalt wirksam bleiben kann, für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalles tritt der Käufer seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit im Vorwege an das Unternehmen ab. Wird die Ware gepfändet oder anderweitig beeinträchtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen – versäumt dies der Kunde, haftet er für den uns entstandenen Schaden


8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragsparteien für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird Dortmund vereinbart. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:

LIGO GmbH
An der Goymark 17
44263 Dortmund



Tel.: 0049- (0)231 / 177 87 – 0

Fax: 0049- (0)231 / 177 87 – 30

Email: info@ligogmbh.de

Homepage: www.aleko-parkett.de

Registergericht: Amtsgericht Dortmund
Registernummer: 12 222


Geschäftsführer: Ewgeni Gorodetski

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 180 373 446

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Ewgeni Gorodetski




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EA*

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NE* - Alle 4 Seiten fehlerfrei
NG* - Die Oberseite ist fehlerfrei, auf der Rückseite sind Äste und gesunder Splint erlaubt
EA* - Splint ist erlaubt. Auf der Rückseite sind kleine gesunde Äste erlaubt
RG* - Rustikale Sortierung, gesunde Äste bis 10 mm erlaubt


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Eiche geräuchert

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